1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend "AGB" – gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Zahlungen sowie für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber – nachfolgend auch "Kunde" – und IMMOGRAFIKER (JF Project e. K.) – nachfolgend auch "wir".
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2.1. Das IMMOGRAFIKER-Leistungsangebot – nachfolgend auch "Leistungen" – richtet sich ausschließlich an Unternehmen i. S. des § 14 BGB (davon auch natürliche Personen, die selbständig als Gewerbetreibende oder Freiberufler tätig sind) und öffentliche Auftraggeber. Wir beliefern keine Verbraucher i. S. d. § 13 BGB.
2.2. Die auf der IMMOGRAFIKER-Website und den Social-Media-Auftritten von IMMOGRAFIKER enthaltenen Leistungspräsentationen, „Angebote“ und „Aktionen“ sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (gem. Ziffer 2.3.a. und 2.4.a. dieser AGB) durch den Kunden dar.
2.3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:
Vertragsschluss mittels Anfrageformular – Regelfall
a. Die Anfrage erfolgt über das Kontaktformular auf der IMMOGRAFIKER-Website oder per E-Mail, sie ist unverbindlich und stellt keine verbindliche Bestellung dar.
Der Kunde sendet uns das ausgefüllte Anfrageformular (hier herunterladen) und alle für die Beauftragung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen. Die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen und Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
https://immografiker.de/wichtige-bestellinformationen#mindestanforderungen.
b. Nach Prüfung der Anfrage durch IMMOGRAFIKER erhält der Kunde per E-Mail ein zeitlich befristetes individuelles Angebot.
Die Geltungsdauer des Angebotes ist dem Angebot zu entnehmen. Wenn die Geltungsdauer nicht ausdrücklich angegeben ist, ist sie auf 7 Werktage begrenzt, beginnend mit dem Datum der Angebotserstellung.
Bis zur Annahme durch den Kunden (gem. Ziffer 2.3.c. dieser AGB) ist das Angebot freibleibend.
c. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Annahme des Angebots innerhalb der Angebotsfrist per E-Mail erklärt.
2.4. Der Kunde kann uns eine unverbindliche Anfrage ohne das Anfrageformular übermitteln. In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:
Vertragsschluss ohne Anfrageformular – Individueller Auftrag
a. Die Anfrage erfolgt über das Kontaktformular auf der IMMOGRAFIKER-Website oder per E-Mail, sie ist unverbindlich und stellt keine verbindliche Bestellung dar.
Der Kunde sendet uns eine Anfrage und – falls vorhanden – alle für die Beauftragung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen.
Die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen und Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
https://immografiker.de/wichtige-bestellinformationen#mindestanforderungen.
b. Basierend auf der Anfrage erstellt IMMOGRAFIKER ein zeitlich befristetes, individuelles Angebot und übermittelt und übermittelt dieses an den Kunden.
Die Geltungsdauer des Angebotes ist dem Angebot zu entnehmen. Wenn die Geltungsdauer nicht ausdrücklich angegeben ist, ist sie auf 7 Werktage begrenzt, beginnend mit dem Datum der Angebotserstellung.
Bis zur Auftragsbestätigung durch IMMOGRAFIKER (gem. Ziffer 2.4.d. dieser AGB) ist das Angebot freibleibend.
c. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er IMMOGRAFIKER per E-Mail innerhalb der Angebotsfrist bestätigt, dass er das Angebot unter den von IMMOGRAFIKER vorgeschlagenen Bedingungen annehmen möchte.
d. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn IMMOGRAFIKER die Annahme des Auftrags dem Kunden per E-Mail mitteilt.
2.5. Die Produktion beginnt – soweit nicht anders individuell vereinbart – mit Erhalt aller für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen.
Dem Kunden steht grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu, da IMMOGRAFIKER-Leistungsangebot sich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB richtet.
4.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung und Vermittlung gestalterischer Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation.
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich dieser AGB.
4.2. IMMOGRAFIKER bietet dem Kunden folgende Leistungsarten an:
a. Grundrissgestaltung (nachfolgend auch "Grundriss-Service")
b. Erstelllung der 3D-Architekturvisualisierung (nachfolgendauch auch "Visualisierung")
c. Exposé-Gestaltung
d. Weitere Leistungen.
4.3. Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen (einschließlich Leistungsbeschreibungen und Preise) sind auf der IMMOGRAFIKER-Website unter folgenden Links zu finden:
a. immografiker.de/grundrissgestaltung/2d-grundriss-Standard
b. immografiker.de/grundrissgestaltung/2d-grundriss-Standard-plus
c. immografiker.de/grundrissgestaltung/3d-grundriss-COMFORT
d. immografiker.de/exposee-gestaltung
e. immografiker.de/visuaislierungen
4.4. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dadurch evtl. entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Informationen zu den kostenfreien sowie kostenpflichtigen Leistungsänderungen und -ergänzungen sind auf der IMMOGRAFIKER-Website in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (s. Ziffer 4.3.) und über den nachstehenden Link zu finden: immografiker.de/bestell-informationen/#korrekturschleifen.
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen (z. B. Bauzeichnungen, Fotos, Baubeschreibung etc.) rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen und Informationen sind unter folgendem Link zu finden: immografiker.de/auftragserteilung-mindestanforderungen.
5.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen gänzlich verantwortlich.
5.3. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und daher von IMMOGRAFIKER für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
5.4. Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehört auch die zeitnahe Prüfung und Freigabe der Zwischenergebnisse (z. B. Vorschau-Versionen) sowie die zeitgerechte Abnahme der vereinbarten Leistungen (s. Ziffer 7 "Freigabe und Abnahme" dieser AGB).
6.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens IMMOGRAFIKER schriftlich als verbindlich bezeichnet.
6.2. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Zahlungsverzug, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) hat IMMOGRAFIKER nicht zu vertreten. Sie berechtigen IMMOGRAFIKER, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. IMMOGRAFIKER wird dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6.3. Vereinbaren die Vertragsparteien während oder nach der Produktion zusätzliche Leistungen und/oder Leistungsänderungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
6.4. IMMOGRAFIKER bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er IMMOGRAFIKER eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an IMMOGRAFIKER.
7.1. Nach Aufforderung durch IMMOGRAFIKER ist der Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
7.2. Mit der Freigabe von Entwürfen und Zwischenergebnissen durch den Auftraggeber übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Zwischenergebnisse entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
7.3. Die Abnahme erfolgt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nach Fertigstellung der Gesamtleistung.
7.4. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Gesamtleistung. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass IMMOGRAFIKER dem Auftraggeber die vereinbarten Arbeitsergebnisse (Werke) übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
7.5. Der Auftraggeber hat innerhalb von 7 Kalendertagen die Arbeitsergebnisse zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
7.6. Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen.
8.1. Sämtliche Preise sind grundsätzlich unverbindlich und verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung (siehe dazu Ziffer 2. "Angebot und Vertragsschluss" dieser AGB).
8.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Ab dem 11. Tag nach Rechnungsdatum ist IMMOGRAFIKER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen.
8.3. Aktuelle Informationen über die Zahlungsmöglichkeiten sind in der Rubrik "FAQ: Welche Zahlungsoptionen stehen zur Verfügung?" zu finden.
8.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann IMMOGRAFIKER dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von IMMOGRAFIKER verfügbar sein.
9.1. IMMOGRAFIKER haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch uns sowie durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist die Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
9.2. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet IMMOGRAFIKER unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Zwischenergebnissen (z. B. Vorschau-Versionen) und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der erstellten Medien und Konzepte mit der Folge, dass die Haftung von IMMOGRAFIKER insoweit entfällt.
9.4. Mängel:
a. Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist.
b. IMMOHGRAFIKER haftet nicht für Mängel und Lieferverzögerungen, die auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte fehlerhafte, unvollständige oder ungenaue Informationen, Unterlagen oder Materialien zurückzuführen sind.
c. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
9.5. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann von IMMOGRAFIKER nicht übernommen werden.
In keinem Fall haftet IMMOGRAFIKER wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis behält sich IMMOGRAFIKER das Eigentum an den gelieferten Werken vor.
11.1. Das Urheberrecht am Bild-, Text- und Tonmaterial liegt bei IMMOGRAFIKER sowie bei allen an der Herstellung des Werks beteiligten Personen und Unternehmen (Miturheber).
11.2. Die Nutzungsrechte gehen – mit Ausnahme der nachfolgenden Punkte – nach der vollständigen Bezahlung an den Auftraggeber über.
a. Der Auftraggeber erhält lediglich die Endprodukte (z. B. PDF-Dateien, JPEG-Bilder, MP4-Videos etc.). IMMOGRAFIKER ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien (zum Beispiel .PSD, .AI, .INDD, .MAX, .BLEND, .FBX etc.) herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Dateien, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten.
b. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass IMMOGRAFIKER die für den Auftraggeber erstellten Werke als Referenz auf IMMOGRAFIKER-Website sowie in den sozialen Netzwerken ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf.
IMMOGRAFIKER ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
13.1. Der Kunde verpflichtet sich – soweit nicht anders vereinbart – die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit IMMOGRAFIKER bekannt werdenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von IMMOGRAFIKER geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden.
13.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die vom Kunden übermittelten Unterlagen und Informationen nicht als vertraulich.
14.1. Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich bis zum Erhalt der 1. Vorabversion (s. Rubrik "BESTELLVORGANG") möglich. Sobald dem Auftraggeber die 1. Vorabversion vorliegt, ist die Stornierung des Auftrages ausgeschlossen.
14.2. Im Falle einer Stornierung ist IMMOGRAFIKER berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 20 % des Auftragswertes (je nach Arbeitsaufwand) zu erheben.
9.1. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.
9.2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Letzte Aktualisierung: 12.12.2024